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Hol-und Bringservice (Dentomobil) Wir bringen Sie sicher nach Hause.
Nach vorheriger Absprache organisieren wir gegen Unkostenbeteiligung nach operativen Eingriffen oder langen Präparationen einen Fahrservice.
Telefonische Auskünfte
Über mehrere Telefonnummern sind wir ständig für Sie erreichbar . Dies bietet ein Höchstmaß an Sicherheit. Da wir eine Bestellpraxis sind, ist es nicht immer möglich, Ihren Zahnarzt persönlich zu sprechen. Anrufe die an mich persönlich gerichtet sind, sollten in der Zeit von 17°° bis 18°°erfolgen. Während der Sprechzeit nimmt eine erfahrene Zahnarzthelferin Ihren Anruf entgegen und kann meist schon weiterhelfen. Auf Wunsch vereinbaren Sie in weniger dringenden Fällen einen Rückruf mit mir.
Notfälle sind immer eine Ausnahme ! Zahnärztlicher Notdienst
Sollten Sie mich außerhalb der normalen Sprechzeiten nicht erreichen, können Sie den zahnärztlichen Notdienst (nicht die Zahnklinik) in Anspruch nehmen. Die Behandler wechseln täglich und die aktuelle Telefonnummer ist der Tageszeitung zu entnehmen.Veranstaltungen
Urlaub/Vertretung
Zur Urlaubszeit nennen wir Ihnen frühzeitig die Kollegen, an die Sie sich auch in unserer Abwesenheit wenden können. Wichtig! Sollten Sie eine Vertretung oder den Notdienst in Anspruch nehmen, benötigen Sie Ihre Versichertenkarte oder eine Überweisung und die Quittung über die gezahlte Krankenkassengebühr.
Wartezeit/Termine
Wir schätzen Ihre wertvolle Zeit und gehen möglichst pfleglich damit um. Durch Ihre frühzeitige Anmeldung können wir einen möglichst reibungslosen Ablauf gewährleisten. Tragen auch Sie durch Ihre rechtzeitige Terminabsprache und regelmäßige Kontrolle dazu bei, dass Sie möglichst unseren Notdienst nicht in Anspruch nehmen müssen. Wir sind stets bemüht unsere Termine einzuhalten. Leider ist dies nicht immer möglich, weil es während der Behandlung zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen kann. Wir bieten unseren Patienten ein sog. Recallsystem an. Hierbei wird der Patient entsprechend seiner Risikogruppe an turnusmäßige Kontrolluntersuchungen erinnert, dies kann auf Wunsch telefonisch oder per Post erfolgen.
Unsere Bitte :
halten Sie bitte Ihre Termine pünktlich ein
Können Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen, benachrichtigen Sie uns bitte frühzeitig.
Ohne Termin planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
Versichertenkarte / Die Praxisgebühr
Die Versichertenkarte sollte am ersten Behandlungstag mitgebracht oder möglichst schnell nachgereicht werden. Dadurch werden Kosten gespart und der Verwaltungsaufwand vermindert. Seit Januar 2004 sind am ersten Behandlungstag 10 EUR Krankenkassen Notopfer fällig, diese Krankenkassengebühr fällt im zahnmedizinischen Bereich nur einmal im Kalendervierteljahr an .Bei Behandlerwechsel oder Wechsel zu einem Spezialisten benötigen Sie eine Quittung über die gezahlte Gebühr, ohne diese wird die Gebühr theoretisch nocheinmal fällig. Kassenpatienten können zweimal im Jahr zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt gehen, ohne eine Praxisgebühr zu entrichten: auch wenn ergänzend oder begleitend geröntgt oder Zahnstein entfernt* wird. Zudem kann gleichzeitig eine Vitalitätsprüfung und eine Untersuchung auf Zahnfleischerkrankungen durchgeführt werden. Muß gebohrt werden, werden die zehn Euro allerdings fällig.
Nicht bezahlen muss: wer jünger als achtzehn Jahre ist. wer zur halbjährlichen Kontrolluntersuchung kommt und nur ergänzenden Leistungen wie Röntgen, Vitalitätsprüfung, parodontale Untersuchung (PSI-Code) und Zahnsteinentfernung (nur einmal jährlich Kassenleistung) erhält. er eine Überweisung von einem anderen Zahnarzt aus demselben Quartal vorlegt. wer im selben Quartal beim zahnärztlichen Notdienst oder der Urlaubsvertretung die Gebühr bezahlt hat und die Quittung vorlegt. Gleiches gilt, wenn der Patient zuerst beim Zahnarzt behandelt wurde und dann beim Notdienst die Quittung vorlegt. wer eine gültige Zuzahlungsbefreiung von seiner Krankenkasse vorlegt. Wer mit seiner Krankenkasse Kostenerstattung vereinbart hat. (Die Gebühr wird dann nicht in der Praxis bezahlt, sondern von der Kasse bei der Erstattung abgezogen).
Überweisungen
In der Regel sind bei Gebrauch der Versichertenkarte keine Überweisungen mehr notwendig. Falls nötig stellen wir Ihnen gerne eine Überweisung zu einem Fachkollegen( Kfo ,Chirurgie etc) aus.
Sollten Sie Bedarf an geeigneten und qualifizierten Therapeuten haben ,sprechen Sie uns an . Wir haben in den verschiedenen Sparten bewährte Therapeuten, die wir auf Grund langjähriger Zusammenarbeit empfehlen können, oder schauen Sie unter dem Button Kompetenzpraxen. Hier werden sich die verschiedenen Fachbereiche vorstellen. Gegebenenfalls können Sie sich auch an die Ärztekammer unter www.aekwl.de wenden hier bekommen Sie eine Übersicht geeigneter ärztlicher Fachkollegen.
●Bach-Blüten –Therapeuten
●Cranio-Sacral-Therapeuten
●Feldenkrais
●Heilpraktiker
●Psychotherapeuten Kinesiologen
●Physiotherapeuten
●Osteopathen
●Naturheilkundlich tätige Ärzte-und Fachärzte
In der Regel ist es von Vorteil, vor dem Besuch bei einem Spezialisten, mit uns zu sprechen, wir können unter Umständen wichtige Informationen zu Ihrer Behandlung beisteuern .Dies kann Ihnen eine erhebliche Zeitersparnis einbringen .Außerdem ist so eine koordinierte, konsiliarisch Behandlung möglich. Kompetenzpraxen
Kosten
Im Normalfall entstehen weder dem Privaten noch dem Kassenpatienten zusätzliche Kosten.
Es sei den, es werden spezielle Therapieverfahren angewandt, die von den Krankenkassen noch nicht in den Leistungskatalog aufgenommen wurden. (Statistisch gesehen dauert es 8-10 Jahre, bis eine neue Therapieform von den Krankenkassen in den Erstattungskatalog aufgenommen wird). Bedauerlicherweise hat der Gesetzgeber die erstattungsfähigen Leistungen in 2004 erheblich eingeschränkt, sodaß der Patient in der Regel einen höheren Eigenanteil zu den Behandlungen bezahlen muß.
Vor Beginn einer nicht erstattungsfähigen Maßnahme werden Sie von uns über die anfallenden Kosten aufgeklärt . Wenn es sich z.B. um eine Leistung handelt , die außerhalb der naturwissenschaftlichen Normen liegt und den normalen momentan wissenschaftlich abgesicherten Therapien nicht entspricht.
Solche Leistungen werden von den Krankenkassen und den Beihilfestellen möglicherweise auch nicht bezuschusst. In diesem Zusammenhang sind vermehrt die Beihilfestellen zu nennen, die Kosten - die früher ohne weiteres anerkannt wurden - nicht mehr übernehmen. Viele Patienten denken sie hätten einen Rechtsanspruch auf das gesamte Spektrum, leider ist dies nicht so denn einzig und allein der Dienstherr entscheidet über das Leistungsspektrum.
Im Bereich der Prophylaxe bieten wir sowohl die kostenlose Krankenkassenstandart Leistung, als auch die kostenpflichtige Professionelle Zahnreinigung an. Lassen Sie sich über die Unterschiede aufklären und fragen Sie nach Ihrer individuellen Risikogruppe. Anhand der Einstufung werden in unserer Praxis die Kontrollintervalle festlegen. Preise
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Sollten Sie den Infozettel,den Sie nach der Extraktion ausgehändigt bekommen haben,nicht zur Hand haben können Sie hier nocheinmal die Verhaltensregeln nach einer Zahnoperation nachlesen.
Nachblutungen und Verhaltensmaßregeln nach einer Zahnentfernung
Der vom Zahnarzt aufgelegte Tupfer soll für wenigstens eine Stunde mit leichtem Druck auf der Wunde belassen werden.
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